Evke Rulffes: Die Erfindung der Hausfrau. Von der Herrin im Haus zur Dienerin des Ehemanns

Das Konzept der bürgerlichen Hausfrau ist eine Entwicklung des 19. Jahrhunderts, das in der BRD in den 1950er Jahren zu seiner vollen Entfaltung kam. Die sogenannteHausfrauenehe schrieb gesetzlich vor, dass die Ehefrau ihrem Mann den Haushalt führen musste, er hingegen alle Entscheidungsmacht inne hatte – sie durfte ohne seine schriftliche Genehmigung nicht erwerbstätig sein, kein Bankkonto eröffnen, keinen Führerschein machen.

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